Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Abgrenzung abstrakte Gefahr/Risiko
Abgrenzung abstrakte Gefahr/Risiko
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufgrund wiederholter Auseinandersetzungen auf der Reeperbahn, die durch den Gebrauch von Glasflaschen als Schlagmittel schwerste Verletzungen hervorriefen, erlässt der Senat ein Glasflaschenverbot im Bereich der Reeperbahn durch Verordnung.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung abstrakte Gefahr/Risiko
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Erlass einer Verordnung zur Gefahrenabwehr setzt das Vorliegen einer abstrakten Gefahr voraus.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Mitführen von Glasflaschen auf der Reeperbahn stellt eine abstrakte Gefahr da.
Nein!
3. Mangels abstrakter Gefahr besteht keine Möglichkeit ein Glasflaschenverbot auf der Reeperbahn zu erlassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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