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Abgrenzung abstrakte Gefahr/Risiko
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Gewalt gegen eine Person im Rahmen des Raubes (§ 249 Abs. 1 StGB)
T ist ein gewaltbereiter Taschendieb. Die O steht am Brunnen der Völkerfreundschaft auf dem Alexanderplatz und möchte sich erfrischen. T kommt auf sie zu, schlägt ihr mit der Faust ins Gesicht. Nachdem sie benommen in den Brunnen gestürzt ist, nimmt T - wie von Anfang an geplant - das Portemonnaie aus Os Tasche und steckt es ein.

Zueignung durch Preisgabe, Beschädigung oder Zerstörung einer Sache?
Nach dem Lerntreffen lässt die O ihren Habersack bei T, weil sie noch einkaufen muss und ihre Tasche sonst zu schwer ist. Den Habersack möchte sie beim nächsten Treffen mitnehmen. T verbrennt den Habersack noch am selben Abend aus Neid auf O, die mehrere gut benotete Übungsklausuren geschrieben hatte.