Durch Rechtsgeschäft vereinbartes Formerfordernis; einfache/doppelte Schriftformklausel
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K möchte von V ein Kanu kaufen. K und V schließen einen schriftlichen Kaufvertrag und vereinbaren, dass Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform bedürfen. Die Parteien einigen sich nach Vertragsschluss auf einen abweichenden Liefertermin.
Einordnung des Falls
Durch Rechtsgeschäft vereinbartes Formerfordernis; einfache/doppelte Schriftformklausel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K und V können vereinbaren, dass Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages schriftlich vorzunehmen sind.
Genau, so ist das!
2. Die mündliche Vereinbarung des abweichenden Liefertermins ist unwirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
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lexahufnagel
12.8.2023, 09:33:10
Könnte man stattdessen nicht auch zu dem Ergebnis gelangen, dass das Schriftformerfordernis nicht konkludent aufgehoben wurde, sondern die Parteien dieses lediglich als deklaratorisch vereinbart haben? Demnach wäre dieses weiterhin gültig und K könnte zu Dokumentationszwecken weiterhin die schriftliche Bestätigung der Vertragsänderung einfordern. Dennoch ist die Schriftform demnach keine Wirksamkeitsvoraussetzung, weshalb die Änderung schon gültig ist.