Öffentliches Recht

Grundrechte

Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

Grundfall zum Begriff „Wohnung (Mietwohnung erfasst)

Grundfall zum Begriff „Wohnung (Mietwohnung erfasst)

23. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

O wohnt zur Miete in einer Wohnung im Mietshaus von M. Die Bauaufsicht befürchtet statische Mängel im Mietshaus. Sie vermutet eine Ursache in den tragenden Wänden in der Wohnung von O und will sich Einlass verschaffen.

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Einordnung des Falls

Grundfall zum Begriff „Wohnung (Mietwohnung erfasst)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Mietwohnung von O stellt eine Wohnung i.S.d. Art. 13 Abs. 1 GG dar.

Ja!

Art. 13 Abs. 1 GG bestimmt: "Die Wohnung ist unverletzlich." Unter Wohnung versteht man solche Räume, die der allgemeinen Zugänglichkeit durch eine räumliche Abschottung entzogen und zur Stätte privaten Lebens und Wirkens gemacht sind. Art. 13 GG hängt eng mit der freien Entfaltung der Persönlichkeit zusammen. Auf die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an, was sich auch aus dem offenen Wortlaut ergibt. Os privates Leben und Wirken findet in den Räumen der von ihr gemieteten Wohnung im Mietshaus des M statt. Ihre Wohnung fällt in den sachlichen Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

TO

TomBombadil

18.5.2024, 07:41:18

Alle Zeichnungen, die sich des Bundesadlers bedienen, um den Staat zu repräsentieren, sind wirklich unfassbar goldig. Vielen Dank für die schönen Bilder! :)

Nora Mommsen

Nora Mommsen

26.5.2024, 13:42:10

Hallo TomBombadil! Vielen Dank für die tolle Rückmeldung. Dann ist unser Ziel erreicht, die Aufgaben unterhaltsamer und einprägsamer zu gestalten mittels der Zeichnungen. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team


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