Bekanntgabe eines VA durch Übersendung per Telefax
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dackelzüchter D will auf dem Marktplatz der Gemeinde G eine Dackelschau durchführen. Die zuständige Behörde erteilt ihm die beantragte Genehmigung und übersendet sie D per Fax an die von D auf dem Antrag angegebene Faxnummer.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe eines VA durch Übersendung per Telefax
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Genehmigungen sind ein Verwaltungsakte. Sie bedürfen deshalb für ihre Wirksamkeit der Bekanntgabe. Die Bekanntgabe als solche ist zu unterscheiden von der Ordnungsgemäßheit der Bekanntgabe.
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Genau, so ist das!
2. Die Genehmigung wurde D durch Übermittlung per Telefax ordnungsgemäß bekanntgegeben.
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Ja, in der Tat!
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Christian
21.5.2020, 06:26:53
Die Antwort passt nicht zur Frage, da gegen D kein Platzverweis erteilt wurde.
Mona
3.6.2020, 21:57:19
Und ein Telefax wahrt doch streng genommen die Schriftform nicht, ist es dann nicht eher ein VA der in sonstiger Weise erlassen wurde und kein schriftlicher VA?
David
24.6.2020, 10:27:55
Warum sollte ein Telefax nicht unter einen schriftlichen VA fallen?
Mona
14.8.2020, 20:56:53
Weil für die Schriftform eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist, bei einem Telefax handelt es sich jedoch um eine Art Kopie. Das genügt dem Schriftformerfordernis in der Regel nicht

Sue
22.3.2021, 19:38:15
Das Telefax eines unterschriebenen Dokuments erfüllt nach hM das Schriftformerfordernis, obwohl die Unterschrift nur auf dem Original-Dokument besteht, vgl. Kopp/Ramsauer Par. 37 Rn. 19b, 28 ☺️