Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall
5. Februar 2025
22 Kommentare
4,8 ★ (11.921 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U betreibt einen Freizeitpark in Deutschland. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer neuen Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung am 06.04. bei der Post auf.
Diesen Fall lösen 91,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes, der postalisch übermittelt wird, gilt in der Regel die Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Genehmigung wurde am 06.04. bekanntgegeben.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lea B
8.5.2024, 20:01:56
Die
3 Tages Fiktionist in Brandenburg nach § 7 BbgVwVfG nur bei bestimmten Formen der Bekanntgabe und gerade nicht bei der einfachen postalischen Versendung.
imio
13.5.2024, 19:36:57
Könntest du vielleicht genauer erklären, wie du darauf kommst? Ich lese da nur raus, dass bei elektronischer Übermittlung die
3-Tages-Fiktiondann nicht gilt, wenn der Verwaltungsakt nachweisbar früher zugegangen ist. Aber über die postalische Versendung steht da meiner Meinung nach nichts.
Lea B
13.5.2024, 20:40:57
Ich habe ehrlicherweise einfach das *nicht* vergessen nach postalische Sendung
Lea B
13.5.2024, 20:46:04
Ich habe ehrlicherweise einfach das *ausgeschlossen* vergessen nach Bekanntgabe
Sassun
14.11.2024, 10:34:23
Bitte um Ergänzung der § 31 I VwVfG iVm § 187 I BGB und § 188 I BGB
Linne_Karlotta_
14.1.2025, 09:40:36
Hey @[Sassun](2
47789), danke für deine Anmerkung. In dieser Aufgabe konzentrieren wir uns zunächst erst einmal auf die Bestimmung des Zeiptunkts der Bekanntgabe nach § 41 Abs. 2 VwVfG – da es in diesem Kapitel nur um die Bekanntgabe des Verwaltungsakts geht. Die Normen zur Fristberechnung sind an dieser Stelle nicht relevant, dazu kommen wir in einem anderen Kapitel i.R.d. Kurses zur VwGO: https://applink.
jurafuchs.de/yCPcKmi88Pb Viele Grüße – Linne, für das
Jurafuchs-Team
judith
15.1.2025, 11:25:55
Vielen Dank, dass ihr uns immer so regelmäßig über neue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden haltet! Leider habe ich diese Aufgabe nur wegen der Aufnahme in den Spaced Repetition Modus für mich neu entdeckt und bearbeitet. Könntet ihr bei solchen wesentlichen Änderung diese Aufgabe als "neue" Aufgabe einstellen, sodass man diese nicht übersieht?
Linne_Karlotta_
16.1.2025, 14:54:25
Hey Judith, danke für dein Lob. Das freut und motiviert uns sehr! Zu deinem Anliegen: Ich verstehe das „Problem“. Allerdings können wir die Aufgaben (bisher) nicht neu hochladen, da dadurch eure Diskussionen im Forum zu der Aufgabe verloren gehen würden, was wir natürlich vermeiden wollen. Außerdem wollen wir auch nicht den Eindruck erwecken, dass die Aufgabe „komplett“ neu ist, wenn sich eigentlich nur eine Kleinigkeit verändert hat. Wir überlegen uns aber, wie wir euch verstärkter auf Gesetzesänderungen und die damit zusammenhängenden Änderungen in unseren Aufgaben aufmerksam machen können. Wir sehen, dass das ein super wichtiger Punkt ist! Bis wir hier eine gute (technische) Lösung gefunden haben, empfehle ich: Informiere dich regelmäßig, welche examensrelevanten Normen sich geändert haben und suche die entsprechenden Aufgaben gezielt im Kurs oder über die Suchfunktion. Viele Grüße – Linne, für das
Jurafuchs-Team
JonG
28.1.2025, 11:07:51
Es wäre perspektivisch gut das Jahr noch auf 2025 zu ändern, weil in der aktuellen Aufgabenstellung eine Wirksamkeit zum 9.4.2020 eingetreten ist, da damals ja noch die drei Tages Fiktion galt. Viele Grüße :)
Linne_Karlotta_
29.1.2025, 10:15:16
@[JonG](256553) Hey, danke für die Anregung, die ich jetzt im Sachverhalt umgesetzt habe. Das Bild werden wir ebenfalls zeitnah anpassen. Viele Grüße – Linne, für das
Jurafuchs-Team