Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Wirksamkeit von Verwaltungsakten

Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall

Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall

5. Februar 2025

22 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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inkl. PostModG

Unternehmerin U betreibt einen Freizeitpark in Deutschland. Sie beantragt bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung für den Bau einer neuen Achterbahn. Behördenmitarbeiter B gibt die Genehmigung am 06.04. bei der Post auf.

Diesen Fall lösen 91,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Gesetzliche Fiktion der Bekanntgabe (§ 41 Abs. 2 VwVfG) – Grundfall

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Für die Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsaktes, der postalisch übermittelt wird, gilt in der Regel die Vier-Tages-Fiktion (§ 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG).

Genau, so ist das!

Für die Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt in der Regel die gesetzliche Vier-Tages-Fiktion ab dem Tag der Aufgabe zur Post (§ 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG). So verhält es sich auch bei einem Verwaltungsakt, der im Inland oder in das Ausland elektronisch übermittelt wird. Hier gilt die gesetzliche Vier-Tages-Fiktion ab dem Tag der Absendung (§ 41 Abs. 2 S. 2 VwVfG). Nach § 41 Abs. 2 S. 2 VwVfG gilt der Verwaltungsakt vier Tage nach Aufgabe bei der Post als bekanntgegeben. Die entsprechende Regelung findet sich nahezu wortgleich in den meisten Landesverwaltungsverfahrensgesetzen. Teilweise wird indes davon abgewichen. In Brandenburg ist die Fiktion ausgeschlossen, sofern ein früherer Zugang nachgewiesen werden kann (§ 7 VwVfGBBG). In Mecklenburg-Vorpommern gilt die Fiktion nicht bei elektronischer Übertragung (§ 41 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 VwVfG MV). Mit Inkrafttreten des relevanten Artikels aus dem Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG) wurde zum 01.01.2025 aus der bisherigen Drei-Tages-Fiktion des § 41 Abs. 2 S. 1, 2 (B)VwVfG eine Vier-Tages-Fiktion.
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2. Die Genehmigung wurde am 06.04. bekanntgegeben.

Nein, das trifft nicht zu!

Für die Bekanntgabe eines schriftlichen Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt in der Regel die gesetzliche Vier-Tages-Fiktion ab dem Tag der Aufgabe zur Post (§ 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG). Die Genehmigung wurde am 06.04. bei der Post aufgegeben. Der schriftliche Verwaltungsakt wurde im Inland postalisch übermittelt. Demnach gilt die gesetzliche Vier-Tages-Fiktion ab dem Tag der Aufgabe zur Post (§ 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG). Folglich gilt die Genehmigung am 10.04. als bekanntgegeben.Das Bekanntgabedatum ist insbesondere für die Berechnung der Widerspruchsfrist beziehungsweise der Klagefrist, für die jeweils der Tag der Bekanntgabe maßgeblich ist, relevant (§§ 70 Abs. 1 S. 1, 74 Abs. 1 S. 2 VwGO). Dazu mehr in unserem jurafuchs.de/LRkmQgD88Pb">Kurs zur VwGO.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

LEAB

Lea B

8.5.2024, 20:01:56

Die

3 Tages Fiktion

ist in Brandenburg nach § 7 BbgVwVfG nur bei bestimmten Formen der Bekanntgabe und gerade nicht bei der einfachen postalischen Versendung.

IM

imio

13.5.2024, 19:36:57

Könntest du vielleicht genauer erklären, wie du darauf kommst? Ich lese da nur raus, dass bei elektronischer Übermittlung die

3-Tages-Fiktion

dann nicht gilt, wenn der Verwaltungsakt nachweisbar früher zugegangen ist. Aber über die postalische Versendung steht da meiner Meinung nach nichts.

LEAB

Lea B

13.5.2024, 20:40:57

Ich habe ehrlicherweise einfach das *nicht* vergessen nach postalische Sendung

LEAB

Lea B

13.5.2024, 20:46:04

Ich habe ehrlicherweise einfach das *ausgeschlossen* vergessen nach Bekanntgabe

Sassun

Sassun

14.11.2024, 10:34:23

Bitte um Ergänzung der § 31 I VwVfG iVm § 187 I BGB und § 188 I BGB

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

14.1.2025, 09:40:36

Hey @[Sassun](2

477

89), danke für deine Anmerkung. In dieser Aufgabe konzentrieren wir uns zunächst erst einmal auf die Bestimmung des Zeiptunkts der Bekanntgabe nach § 41 Abs. 2 VwVfG – da es in diesem Kapitel nur um die Bekanntgabe des Verwaltungsakts geht. Die Normen zur Fristberechnung sind an dieser Stelle nicht relevant, dazu kommen wir in einem anderen Kapitel i.R.d. Kurses zur VwGO: https://applink.

jurafuchs

.de/yCPcKmi88Pb Viele Grüße – Linne, für das

Jurafuchs

-Team

JUDI

judith

15.1.2025, 11:25:55

Vielen Dank, dass ihr uns immer so regelmäßig über neue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen auf dem Laufenden haltet! Leider habe ich diese Aufgabe nur wegen der Aufnahme in den Spaced Repetition Modus für mich neu entdeckt und bearbeitet. Könntet ihr bei solchen wesentlichen Änderung diese Aufgabe als "neue" Aufgabe einstellen, sodass man diese nicht übersieht?

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

16.1.2025, 14:54:25

Hey Judith, danke für dein Lob. Das freut und motiviert uns sehr! Zu deinem Anliegen: Ich verstehe das „Problem“. Allerdings können wir die Aufgaben (bisher) nicht neu hochladen, da dadurch eure Diskussionen im Forum zu der Aufgabe verloren gehen würden, was wir natürlich vermeiden wollen. Außerdem wollen wir auch nicht den Eindruck erwecken, dass die Aufgabe „komplett“ neu ist, wenn sich eigentlich nur eine Kleinigkeit verändert hat. Wir überlegen uns aber, wie wir euch verstärkter auf Gesetzesänderungen und die damit zusammenhängenden Änderungen in unseren Aufgaben aufmerksam machen können. Wir sehen, dass das ein super wichtiger Punkt ist! Bis wir hier eine gute (technische) Lösung gefunden haben, empfehle ich: Informiere dich regelmäßig, welche examensrelevanten Normen sich geändert haben und suche die entsprechenden Aufgaben gezielt im Kurs oder über die Suchfunktion. Viele Grüße – Linne, für das

Jurafuchs

-Team

JO

JonG

28.1.2025, 11:07:51

Es wäre perspektivisch gut das Jahr noch auf 2025 zu ändern, weil in der aktuellen Aufgabenstellung eine Wirksamkeit zum 9.4.2020 eingetreten ist, da damals ja noch die drei Tages Fiktion galt. Viele Grüße :)

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

29.1.2025, 10:15:16

@[JonG](256553) Hey, danke für die Anregung, die ich jetzt im Sachverhalt umgesetzt habe. Das Bild werden wir ebenfalls zeitnah anpassen. Viele Grüße – Linne, für das

Jurafuchs

-Team


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