Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Begriff des Berufs 5: Auch staatlich gebundene Berufe
Begriff des Berufs 5: Auch staatlich gebundene Berufe
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Notar N ist die staatliche Reglementierung leid. Schließlich sei der Notar ein unabhängiger Beruf. Fortan verletzt er bewusst Vorgaben der Bundesnotarordnung (BNotO). Die Notarkammer sieht das anders und möchte gegen N wegen dessen Verhalten vorgehen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Begriff des Berufs 5: Auch staatlich gebundene Berufe
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Notar ist ein sog. staatlich gebundener Beruf. Staatlich gebundene Berufe sind vom Begriff des Berufs nach Art. 12 Abs. 1 GG nicht erfasst.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Staatlich gebundene Berufe werden von Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich erschöpfend geregelt.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Der BGBoss
12.1.2023, 00:01:40
Gelungene Illu!
Nora Mommsen
13.1.2023, 12:06:39
Hallo BGBoss, danke für das Lob! Das geben wir gerne an unseren Zeichner weiter :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team