Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten – Schutzbereich Art. 13 GG
Gerichtliches Verbot, die eigene Wohnung zu betreten – Schutzbereich Art. 13 GG
19. Juli 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (11.859 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt. Weil er in einer Hausmeisterwohnung in einer Schule wohnt, verbietet ihm das Gericht, sich in dieser oder im 100-Meter-Radius von Schulen und Jugendtreffs aufzuhalten.
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