Befriedete Besitztümer
16. April 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gangster G soll die wertvolle Beute eines Juwelenraubs auf einer Wiese auf seinem eingezäunten Anwesen vergraben haben. Als die Polizei die Wiese betreten möchte, verweigert G dies unter Verweis auf Art. 13 GG.
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Einordnung des Falls
Befriedete Besitztümer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 13 Abs. 1 GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Wiese ist auch vom Begriff der Wohnung umfasst.
Ja, in der Tat!
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