Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Auch bewegliche Räumlichkeiten (hier Campingwagen) vom Schutzbereich erfasst
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Auch bewegliche Räumlichkeiten (hier Campingwagen) vom Schutzbereich erfasst
25. März 2026
13 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die windige S hat mit einem Geflecht an Scheinfirmen Steuern hinterzogen. Steuerfahnder des Zolls kommen S auf die Schliche und beabsichtigen S in ihrem Campingwagen anzusprechen. S ist empört und beruft sich auf den Schutz ihrer Wohnung.
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