Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Auch bewegliche Räumlichkeiten (hier Campingwagen) vom Schutzbereich erfasst
Auch bewegliche Räumlichkeiten (hier Campingwagen) vom Schutzbereich erfasst
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die windige S hat mit einem Geflecht an Scheinfirmen Steuern hinterzogen. Steuerfahnder des Zolls kommen S auf die Schliche und beabsichtigen S in ihrem Campingwagen anzusprechen. S ist empört und beruft sich auf den Schutz ihrer Wohnung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Auch bewegliche Räumlichkeiten (hier Campingwagen) vom Schutzbereich erfasst
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 13 Abs. 1 GG schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch der Campingwagen ist vom Begriff der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG umfasst.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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