Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bekommt von seinem Chef C nicht den vollen Monatslohn ausgezahlt. A klagt vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung und macht einen pauschalen Verzögerungsschaden von €40 als Schadenersatz geltend.
Einordnung des Falls
Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte einen Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von €40 haben (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
2. Der pauschale Schadensersatz kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB). Ist C ein Verbraucher (§ 13 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten (§ 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG).
Ja!
4. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG steht nach der Rechtsprechung des BAG auch einem Anspruch aus § 288 Abs. 5 S. 1 BGB entgegen.
Genau, so ist das!
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Sue
13.6.2021, 22:03:16
Examenstreffer im 2. Stex in Bayern (Juni 2020)👍🏼
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Lukas_Mengestu
15.6.2021, 11:09:41
Danke Sue, das nehmen wir direkt als Tag mit auf. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Matschegenga
29.2.2024, 18:21:25
Dass diese Norm des ArbGG auch für materiell-rechtliche Ansprüche gelten soll klingt tollkühn. Was ist die gesetzgeberische Ratio?