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Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Entscheidungen von 2018
Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
4. April 2025
11 Kommentare
4,7 ★ (17.219 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bekommt von seinem Chef C nicht den vollen Monatslohn ausgezahlt. A klagt vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung und macht einen pauschalen Verzögerungsschaden von €40 als Schadenersatz geltend.
Diesen Fall lösen 70,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte einen Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von €40 haben (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der pauschale Schadensersatz kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB). Ist C ein Verbraucher (§ 13 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten (§ 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG).
Ja!
4. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG steht nach der Rechtsprechung des BAG auch einem Anspruch aus § 288 Abs. 5 S. 1 BGB entgegen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sue
13.6.2021, 22:03:16
Examenstreffer im 2. Stex in Bayern (Juni 2020)👍🏼

Lukas_Mengestu
15.6.2021, 11:09:41
Danke Sue, das nehmen wir direkt als Tag mit auf. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Matschegenga
29.2.2024, 18:21:25
Dass diese Norm des ArbGG auch für materiell-rechtliche Ansprüche gelten soll klingt tollkühn. Was ist die gesetzgeberische Ratio?
in persona
3.9.2024, 19:46:46
Push:)
honeyhoneyhoney
23.10.2024, 18:05:15
push

G0d0fMischief
15.1.2025, 10:53:21
Heißt das, wenn ich jetzt gegen Verkäufer XY wegen
Rücktritts einen Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises habe und dieser sich im Verzug befindet, dann bekomme ich meine pauschalen 40€, während der Arbeitnehmer in diesen Fällen gegenüber dem Arbeitgeber leer ausgeht? Ist die Ratio, dass das Arbeitsklima nicht „unnötig“ geschädigt werden soll? Und noch eine Frage: Ist der Anspruch aus § 288 V 1 BGB abdingbar? Gibt es eine ungeschriebene Erheblichkeitsschwelle die beispielsweise Zahlungen von wenigen Euros nicht erfasst? Der § 288 V 1 BGB erscheint ansonsten ja wirklich „mächtig“, da man einen Schuldnerverzug ja verhältnismäßig schnell herbeiführen kann. Es braucht ja nicht den Ablauf einer angemessenen Frist. Spielt hier insoweit § 286 III 1 BGB eine Rolle? Sodass bei Entgeltzahlungen die Pauschale von 40€ erst nach Ablauf der 30 Tage verlangt werden kann?

G0d0fMischief
15.1.2025, 11:03:14
Habe gerade im MüKo nachgelesen: „Eine bestimmte Höhe der
Geldforderung ist nicht vorausgesetzt; auch Entgeltforderungen (oder unerfüllte Reste davon) sind erfasst, die selbst auf einen niedrigeren Betrag lauten als 40 Euro.“ (MüKoBGB/Ernst, 9. Aufl. 2022, BGB § 288 Rn. 33, beck-online) Im Bezug auf eine „Schonfrist“ bzw. ein Abwarten bin ich nicht explizit fündig geworden, aber ich habe das hier gefunden: „Eine Mindestdauer des Verzuges ist nicht vorausgesetzt. Der Anspruch besteht daher selbst dann, wenn der Verzug so schnell beendet wird, dass ernsthafte Rechtsverfolgungsbemühungen kaum stattgefunden haben können.“ (MüKoBGB/Ernst, 9. Aufl. 2022, BGB § 288 Rn. 35, beck-online) Ich verstehe es daher so, dass man als Unternehmer schlichtweg Pech hat und der Anspruch quasi direkt bestehen kann. Ich kam auf meine Frage, weil ich selber mal das Problem hatte, dass ich etwas länger auf mein
Geldgewartet habe, nachdem ich ein Paket retourniert habe, sprich mein Anspruch auf Rückzahlung entstanden und fällig und durchsetzbar war. Wäre mal interessant, inwieweit man von den jeweiligen Unternehmen diese 40€ Pauschale bekommt. Bei Amazon stelle ich mir das sehr spaßig vor, wenn man dem Service-Mitarbeiter erklärt, dass Amazon sich im Verzug befindet mit der Rückzahlung des
Geldbetrages. Was mir nur hierzu noch einfällt. Ich denke, dass man dem Unternehmer einen gewissen Zeitraum einräumen muss, um die Ware nach Erhalt zu überprüfen.