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Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
6. Februar 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A bekommt von seinem Chef C nicht den vollen Monatslohn ausgezahlt. A klagt vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung und macht einen pauschalen Verzögerungsschaden von €40 als Schadenersatz geltend.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Pauschalschadenersatz im Arbeitsrechtsprozess
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte einen Anspruch auf einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von €40 haben (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der pauschale Schadensersatz kommt nur in Betracht, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB). Ist C ein Verbraucher (§ 13 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten (§ 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG).
Ja!
4. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG steht nach der Rechtsprechung des BAG auch einem Anspruch aus § 288 Abs. 5 S. 1 BGB entgegen.
Genau, so ist das!
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