Öffentliches Recht
Grundrechte
Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG)
Sachlicher Schutzbereich 3: kein Anspruch gegen den Staat auf Eröffnung neuer Informationsquellen/Zugänglichmachen von Information
Sachlicher Schutzbereich 3: kein Anspruch gegen den Staat auf Eröffnung neuer Informationsquellen/Zugänglichmachen von Information
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aktivistin A möchte einen Anspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen eine Bundesbehörde geltend machen. Da die Informationen nicht vorliegen, kann ihr Begehren materiell-rechtlich nicht auf das IFG gestützt werden. A fordert, dass die Informationen neu erhoben werden. Die Behörde lehnt dies ab.
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Einordnung des Falls
Sachlicher Schutzbereich 3: kein Anspruch gegen den Staat auf Eröffnung neuer Informationsquellen/Zugänglichmachen von Information
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aus der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) resultiert ein Anspruch gegen den Staat auf Eröffnung und Zugänglichmachen von Informationsquellen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Informationsfreiheitsgesetze (bspw. IFG, UIG) stellen eine einfachgesetzliche Konkretisierung der Informationsfreiheit dar.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Vorliegend ist für A der sachliche Schutzbereich der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG) eröffnet.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
NickFischer
24.5.2023, 17:40:17
Ich würde mir auch wünschen, dass der Sachverhalt genauer ist. Was ist das IFG, um welche Informationen geht es, etc.? So war der SV zu abstrakt.
Lukas_Mengestu
25.5.2023, 13:22:54
Hi Nick, wir haben den Sachverhalt entsprechend präzisiert. Im Kern geht es weniger darum, welche Informationen erfragt werden, sondern darum, dass diese der Behörde nicht vorliegen. Weder aus dem IFG noch aus der Informationsfreiheit resultiert indes ein Anspruch auf die neue Erhebung von Informationen, sondern nur auf Preisgabe bereits vorhandener Informationen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team