Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Abwandlung 1 zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Abwandlung 1 zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E überlegt nun, sein Haus in der ländlichen Nachbargemeinde H zu errichten. Sein Grundstück liegt abgelegen, direkt daneben befindet sich aber bereits ein Wohnhaus und gegenüber liegt ein großer Hühnerstall. Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abwandlung 1 zum im Zusammenhang bebauten Ortsteil
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Richtet sich die Zulässigkeit des Vorhabens des E nach § 30 BauGB?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Richtet sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhaben nicht nach § 30 BauGB, ist immer § 34 BauGB einschlägig.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Eine Fläche liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (§ 34 Abs. 1 BauGB), wenn in ihrer größeren räumlichen Umgebung sich landwirtschaftliche Betriebe befinden.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Bebauung rund um das Grundstück des E muss einen Ortsteil bilden, damit § 34 BauGB räumlich anwendbar sein kann.
Ja!
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