Prozessrecht & Klausurtypen
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
23. Juni 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Beschuldigte B ist mit ihrem Lebensgefährten L schon Jahrzehnte zusammen. Auch wenn sie nicht verheiratet sind, kommt ihr Zusammenleben einer Ehe gleich. Nun soll L als Zeuge im Strafverfahren gegen B vernommen werden.
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Einordnung des Falls
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Steht dem Lebenspartner eines Beschuldigten ein Recht zur Zeugnisverweigerung zu (§ 52 Abs.1 Nr. 2a StPO)?
Ja!
2. Darf L als Lebensgefährte also das Zeugnis gemäß § 52 Abs.1 Nr. 2a StPO verweigern?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Aufgrund des Zusammenlebens in eheähnlicher Lebensgemeinschaft steht dem L jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht entsprechend § 52 Abs.1 Nr. 2, Nr. 2a StPO zu.
Nein, das trifft nicht zu!
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