Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beschuldigte B ist mit ihrem Lebensgefährten L schon Jahrzehnte zusammen. Auch wenn sie nicht verheiratet sind, kommt ihr Zusammenleben einer Ehe gleich. Nun soll L als Zeuge im Strafverfahren gegen B vernommen werden.
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Einordnung des Falls
Eheähnliche Lebensgemeinschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Steht dem Lebenspartner eines Beschuldigten ein Recht zur Zeugnisverweigerung zu (§ 52 Abs.1 Nr. 2a StPO)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Darf L als Lebensgefährte also das Zeugnis gemäß § 52 Abs.1 Nr. 2a StPO verweigern?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Aufgrund des Zusammenlebens in eheähnlicher Lebensgemeinschaft steht dem L jedoch ein Zeugnisverweigerungsrecht entsprechend § 52 Abs.1 Nr. 2, Nr. 2a StPO zu.
Nein, das trifft nicht zu!
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