Platzverweis Überblick
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aktivist A setzt sich gegen Massentierhaltung ein. Er setzt sich mitten auf die Zufahrtsstraße zu einem großen Schlachtbetrieb. Polizistin P fordert A auf, die Einfahrt zu verlassen und diese nicht wieder zu betreten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Platzverweis Überblick
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei kann eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen (sog. Platzverweis). Stellen die Normen zum Platzverweis die richtige Ermächtigungsgrundlage dar?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Platzverweis (§ 17 Abs. 1 NPOG, § 21 SächsPolG, § 12 Abs. 1 SPolG) ist ein Realakt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Platzverweis gegenüber A greift in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) ein.
Nein!
4. Der Platzverweis greift in die allgemeine Handlungsfreiheit ein (Art. 2 Abs. 1 GG)
Genau, so ist das!
5. Der Platzverweis (§ 17 Abs. 1 NPOG, § 21 SächsPolG, § 12 Abs. 1 SPOlG) kann zur Abwehr einer abstrakten Gefahr erteilt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JCF
1.3.2024, 14:36:53
In einem Subsumtionskasten steht "Die Normen zum
Platzverweisder Polizeigesetz der Länder sind die richtige
Ermächtigungsgrundlage". Das ist kein korrekter deutscher Satz. Im Vertiefungskasten am Ende steht "In fast allen Ländern kann der
Platzverweisgegen Personen angeordnet werden, die Feuerwehr- oder von Hilfs- oder Rettungskräfte behindern". Auch das ist kein sprachlich korrekter Satz. 😉
Leo Lee
4.3.2024, 09:40:26
Hallo JCF, vielen lieben Dank für den Hinweis! vielen Dank für dein Feedback! In der Tat hatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen! Wir haben den Fehler nun korrigiert und möchten uns bei dir vielmals dafür bedanken, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen und auf weiter Feedbacks von dir; deine Beiträge helfen uns immer IMMENS dabei, Grammatik- und Rechtschreibfehler aufzuspüren, sodass du mittlerweile fast schon ein Moderator hier bist :D. Deshalb nochmal: DANKE :)!!!! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo