Platzverweis Überblick
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aktivist A setzt sich gegen Massentierhaltung ein. Er setzt sich mitten auf die Zufahrtsstraße zu einem großen Schlachtbetrieb. Polizistin P fordert A auf, die Einfahrt zu verlassen und diese nicht wieder zu betreten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Platzverweis Überblick
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizei kann eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen (sog. Platzverweis). Stellen die Normen zum Platzverweis die richtige Ermächtigungsgrundlage dar?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Platzverweis (§ 17 Abs. 1 NPOG, § 21 SächsPolG, § 12 Abs. 1 SPolG) ist ein Realakt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Platzverweis gegenüber A greift in die Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) ein.
Nein!
4. Der Platzverweis greift in die allgemeine Handlungsfreiheit ein (Art. 2 Abs. 1 GG)
Genau, so ist das!
5. Der Platzverweis (§ 17 Abs. 1 NPOG, § 21 SächsPolG, § 12 Abs. 1 SPOlG) kann zur Abwehr einer abstrakten Gefahr erteilt werden.
Nein, das trifft nicht zu!
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