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Wahlrechtsausschluss von Vollbetreuten und schuldunfähig untergebrachten Straftätern (BVerfG, 29.01.2019)
Sachverhalt
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Differenzierung des Wahlrechts von „Auslandsdeutschen“ (BVerfG, 04.07.2012)
B ist in Belgien geboren, besitzt aber die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach einem Gesetz dürfen im Ausland lebende Deutsche nur an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. B war noch nie in Deutschland.
(Un)Zulässigkeit einer Wahlpflicht
Um etwas gegen die geringe Wahlbeteiligung an den Bundestagswahlen zu unternehmen, wird im Parlament ein Gesetzesentwurf diskutiert, der eine Wahlpflicht für alle Bürger ab 18 Jahren vorsieht. Abgeordnete A ist der Ansicht, dass ein solches Gesetz verfassungswidrig wäre.