Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Die Bundesregierung

Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einem konkreten Gesetzesvorhaben

Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einem konkreten Gesetzesvorhaben

15. August 2025

2 Kommentare

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Bundeskanzler S stellt dem Bundestag die Vertrauensfrage (Art. 68 Abs. 1 S. 1 GG). Die Vertrauensfrage verbindet S mit einem Antrag, wonach der Bundestag einem Einsatz deutscher Streitkräfte in Afghanistan zustimmen solle. Der Bundestag hat zu diesem Zeitpunkt 666 Mitglieder.

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