Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Die Bundesregierung
Staatliches Informationshandeln der Bundesregierung (Osho-Fall)
Staatliches Informationshandeln der Bundesregierung (Osho-Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Zuge einer öffentlichen Diskussion um neue religiöse Bewegungen Ende der 1970er Jahre bezeichneten Mitglieder der Bundesregierung die Osho-Bewegung u.a. als „destruktive“ und „pseudoreligiöse“ Jugendsekte. Der M e.V., ein Meditationsverein der Osho-Bewegung, ist empört.
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Einordnung des Falls
Staatliches Informationshandeln der Bundesregierung (Osho-Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der M e.V., der die Lehren des sog. Osho-Rajneesh zum Sinn der Welt und des menschlichen Lebens pflegt, ist vom persönlichen Schutzbereich der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) umfasst.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) schützt in sachlicher Hinsicht auch vor verfälschenden Darstellungen einer weltanschaulichen Gemeinschaft durch den Staat.
Ja, in der Tat!
3. Die vorliegenden Äußerungen der Mitglieder der Bundesregierung sind ein Grundrechtseingriff im „klassischen“ Sinn.
Nein!
4. Der Grundrechtsschutz der Religionsfreiheit ist auf Eingriffe im „klassischen“ Sinn beschränkt.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Die Bundesregierung kann sich im Rahmen der Rechtfertigung auf ihre verfassungsrechtliche Befugnis zur Öffentlichkeitsarbeit berufen.
Ja, in der Tat!
6. Die Äußerungen sind verfassungswidrig, da keine explizite Ermächtigungsgrundlage für die staatliche Warnung existiert.
Nein!
7. Staatliches Informationshandeln ist stets zulässig und unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Grenzen.
Nein, das ist nicht der Fall!
8. Die Äußerungen der Mitglieder der Bundesregierung über die Osho-Bewegung verstoßen gegen die grundgesetzliche Kompetenzordnung.
Nein, das trifft nicht zu!
9. Die Äußerungen der Mitglieder der Bundesregierung über die Osho-Bewegung verstoßen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
16.12.2020, 11:40:44
Wie bekommt man das widerspruchsfrei hin? Wenn ich direkt die Wortwahl in die Abwägung aufnehme, finde ich es widersprüchlich die Geeignetheit und Erforderlichkeit zu bejahen, um dann die Angemessenheit zu verneinen. Stelle ich alleine auf die Tatsache ab, dass hier Äußerungen getätigt wurden, finde ich es seltsam auf das "Wie" dieser Aussagen erst in der Angemessenheit einzugehen.
Eigentum verpflichtet 🏔️
18.12.2020, 01:39:02
Hallo Isabel, die Geeignetheit zur Erreichung des legitimen Zwecks lässt sich wohl noch argumentieren. bei der Erforderlichkeit gehen wir mit, sicher gibt es mildere, gleich geeignete Mittel als diffamierende Äußerungen. Allerdings kann das BVerfG natürlich auch einfach die angemessnehit vorziehen, was Studierende tunlichst vermeiden sollten...
Isabell
18.3.2021, 17:09:14
Manchmal wäre auch gerne einfach eines unserer Bundedgerichte 😂 Mal sehen, ob ich mir die Entscheidung mit der Brille des Aufbaus nochmal anschaue.
LAWinenforscherin
3.7.2022, 19:35:54
Warum wiederholen sich die Fälle in den einzelnen Unterkapiteln?🥲
Lukas_Mengestu
4.7.2022, 17:14:24
Liebe mrsT, herzlich willkommen im Forum und vielen Dank für Deine Nachfrage. Bei einigen Fällen kann es vorkommen, dass sie thematisch in m
ehrere Unterkapitel passen. In diesen Fällen werden sie dann in diesen Unterkapiteln noch einmal dargestellt. Sobald Du den Fall aber einmal gelöst hast, wird er überall als gelöst angezeigt. Auch in Deinen Wiederholungen wird er nicht doppelt gezählt. Wir sind außerdem gerade dabei das Staatsorganisationsrecht noch weiter auszubauen, sodass hier auch noch viele weitere Fälle hinzukommen werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Larissa3
20.10.2022, 08:50:22
Bei mir werden sie tatsächlich leider nicht dann überall als „gelöst“ angezeigt. An sich finde ich das mit der Wiederholung aber nicht schlimm, eher im Gegenteil 😊
mwally
13.1.2024, 20:51:37
Dieser Fall ist bei mir auch nicht als Wiederholung bzw. als bereits bearbeitet angezeigt worden. Bei der Fällen zum Paritätsgesetz in Thüringen und Brandenburg, die auch doppelt vorkommen hat das geklappt.
busy B 🐝 ✨
5.6.2024, 12:43:58
Mir geht es auch jetzt noch wie @[Larissa3](185700) und @[mwally](225215). Wäre echt cool, wenn das behoben werden kann :)
benjaminmeister
24.7.2024, 16:45:43
Habe genau das gleiche Problem :)
Annika Sp
6.9.2024, 15:37:27
Ich habe dasselbe Problem