Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht NRW
Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel 2 („Happy Go Lucky Hotel“)
E ist Eigentümerin eines großen Hauses in Köln. Sie lässt die gesamte Gebäudefassade von einem Künstler bunt gestalten. Baubehörde B ordnet aufgrund eines Verstoßes gegen das Verunstaltungsverbot – insbesondere im Hinblick auf benachbarte Grundstücke – die Übermalung der Fassade an.
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Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel
TikToker T möchte etwas an seine zahlreichen Fans zurückgeben und beginnt daher mit dem Bau eines Kinderspielplatzes. Da T mittlerweile kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, will Baubehörde B – notfalls auch gegen Ts Willen – die Baustelle betreten und nach dem Rechten sehen.
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Grundfall
Die Garage von Anwältin A ist baufällig, da sie die Anforderungen an die Standsicherheit nicht mehr erfüllt. Dies kümmert A jedoch nicht weiter, da ihr Porsche Vollkasko versichert ist. Baubehörde B ordnet an, dass A die Standsicherheit der Garage aus Sicherheitsgründen wieder herzustellen hat.