Landesrecht (im Aufbau) > Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)
A hält B in seiner Wohnung gegen den Willen des B gefangen. Die Polizei hat gesicherte Kenntnis hierüber und entschließt sich dazu, die Wohnung des A zu durchsuchen.