Öffentliches Recht > Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV – Versteckte Diskriminierung („Commerzbank")
Die deutsche C-Bank hat eine Zweigniederlassung in Litauen. C fordert die dort gezahlten Steuern auf Grundlage eines Abkommens zurück und fordert den bei verspäteter Rückzahlung vorgesehenen Zuschlag. Der Zuschlag wird nicht gewährt, da die C steuerlich nicht in Litauen ansässig ist.