Öffentliches Recht > Europarecht
Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe (Cassis de Dijon)
Rewe beantragt die Genehmigung für die Einfuhr französischen Likörs, welcher in Frankreich frei erhältlich ist. Der Antrag wird abgelehnt, weil der Likör einen Alkoholgehalt von nur 20 % hat. Nach deutschem Recht können nur Branntweine mit min. 32 % in den Verkehr gebracht werden.