Öffentliches Recht > Europarecht
Grundfall: Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
Die Niederlande verhängen ein Einfuhrkontingent für Stahl aus Luxemburg in Höhe von 50.000 Tonnen für das Jahr 2020. Luxemburg beruft sich auf die Warenverkehrsfreiheit.
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Cassis de Dijon
Rewe beantragt die Genehmigung für die Einfuhr französischen Likörs. Die zuständige Behörde teilt mit, die Einfuhr sei genehmigungsfrei. Allerdings sei der Verkauf verboten, weil der Likör einen Alkoholgehalt von nur 20 % hat. Nach deutschem Recht können nur Branntweine mit min. 32 % in den Verkehr gebracht werden.
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Einschränkung der Dassonville-Formel: Keck
Nach französischem Recht dürfen Waren nicht unter dem Einkaufspreis verkauft werden. K hat sich daran nicht gehalten und wurde daher strafrechtlich belangt. Er ist der Auffassung, das französische Verbot beeinträchtige die Warenverkehrsfreiheit.
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Grundfall: Mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen
G ist ein niederländisches Unternehmen, welches Pferdefleisch verarbeitet und vertreibt. Ein niederländisches Gesetz verbietet jedoch die Lagerung, Verarbeitung und somit mittelbar auch die Ausfuhr von Pferdefleisch. G sieht in dem Verbot eine Verletzung der Warenverkehrsfreiheit.