Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Bauplanungsrechtliche Privilegierung einer Flüchtlingsunterkunft
E beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung einer privaten Flüchtlingsunterkunft. Westlich ihres Grundstücks schließt sich eine regellose und kleinteilige Bebauung an, östlich eine regelmäßige Bebauung mit Villen. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Der Antrag wird abgelehnt.