Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme
E häuft Bauschutt an der Uferböschung seines Grundstücks an einer Wasserstraße auf. Ihm wird die Beseitigung aufgegeben. Nach Fristablauf erfolgt eine Androhung der Ersatzvornahme ohne weitere Fristsetzung. Mittels Bescheid wird er für die Kosten der Ersatzvornahme herangezogen.
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Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung beim unzuständigen Gericht
K erhebt ohne anwaltliche Vertretung fristgerecht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die Sache wird an das zuständige Oberverwaltungsgericht verwiesen. Dieses hält die Klageerhebung mangels Postulationsfähigkeit für unwirksam und die Klage für unzulässig.
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Formelle Anforderungen an die Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung
Eine 1999 öffentlich bekannt gemachte Allgemeinverfügung verpflichtet Eigentümer entlegener Grundstücke zum Anlegen eines Löschteichs. Bei Eigentumserwerb eines betroffenen Grundstücks 2013 hatte E davon keine Kenntnis. E zweifelt an der Wirksamkeit der Allgemeinverfügung.
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Wahrung der Klagefrist durch Klageerhebung beim unzuständigen Gericht
K erhebt ohne anwaltliche Vertretung fristgerecht eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die Sache wird an das zuständige Oberverwaltungsgericht verwiesen. Dieses hält die Klageerhebung mangels Postulationsfähigkeit für unwirksam und die Klage für unzulässig.
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Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme
E häuft Bauschutt an der Uferböschung seines Grundstücks an einer Wasserstraße auf. Ihm wird die Beseitigung aufgegeben. Nach Fristablauf erfolgt eine Androhung der Ersatzvornahme ohne weitere Fristsetzung. Mittels Bescheid wird er für die Kosten der Ersatzvornahme herangezogen.