Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Fehlerhafte Anwendung einer Ausschlussfrist und allgemeiner Justizgewährungsanspruch
Am 11.10. wird ein Vollstreckungsbescheid gegen B in seinen Briefkasten eingelegt. 2 Jahre später erhebt B Einspruch und beantragt die Wiedereinsetzung mangels wirksamer Zustellung; er habe dort erwiesenermaßen nie gewohnt. Die Fachgerichte lehnen dies wegen § 234 Abs. 3 ZPO ab.