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Kunstfreiheit bei Bildern zu Kindesmissbrauch – quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch
Künstlerin K porträtiert die minderjährige M, deren Eltern mit der Anfertigung einverstanden waren. Das Bild wird Jahre später im Zusammenhang mit dem Thema Kindesmissbrauch ausgestellt. Auf die Klage von M’s Eltern wird K jegliche Ausstellung des Porträts gerichtlich verboten.