Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Untersagung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Gefangene für andere Gefangene in der JVA
Häftling H betreibt unentgeltliche Rechtsberatung für einige seiner Mitinsassen. Ihm wird von der zuständigen Behörde die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen bis zum Ende seiner Haft, längstens für 5 Jahre untersagt. H möchte klagen und beantragt Prozesskostenhilfe.