Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Tarotkartenlegen auf öffentlicher Straße – Erlaubnispflicht einer Sondernutzung
A möchte in der Fußgängerzone der Stadt F interessierten Passanten Tarotkarten legen. Er begehrt die Feststellung, dass kein Erlaubnisvorbehalt für diese Tätigkeit besteht und beruft sich auf ein Merkblatt der Stadt F, das eine Erlaubnisfreistellung für „Straßenkunst“ enthält.