Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Wahlrechtsausschluss von vollbetreuten und schuldunfähig untergebrachten Straftätern
A hat einen Betreuer zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten. B ist in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Beide waren deshalb von der letzten Bundestagswahl ausgeschlossen (§ 13 Nr. 2 und 3 BWahlG a.F.). Sie erheben Wahlprüfungsbeschwerde vor dem BVerfG.