Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Abstellen von Mietfahrrädern im öffentlichen Straßenraum
U vermietet Fahrräder, die stationsunabhängig ohne Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichem Straßenraum abgestellt sind. Eine sofort vollziehbare Ordnungsverfügung gibt U auf, die Fahrräder zu entfernen und sie nicht erneut aufzustellen. U möchte dagegen schnellstmöglich vorgehen.