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Nutzungsuntersagung für Hostel auf Gelände der nordkoreanischen Botschaft
Die K GmbH betreibt ein Hostel auf einem Grundstück, dass Nordkorea gehört. Eine EU-Verordnung verbietet es, Immobilien zu nutzen, die Nordkorea gehören. Das Bezirksamt B erlässt gegen K eine Nutzungsuntersagung im Bezug auf das Hostel.