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Mietendeckel
Der Bundestag will gegen steigende Mieten in angespannten Wohnungslagen vorgehen. Er erlässt ein neues Gesetz („Mietendeckel“), wonach es in solchen Gebieten unzulässig ist, bei einer Neuvermietung eine Miete zu vereinbaren, die mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.