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Land erlässt Gesetz gegen Bundesgesetz - „Landeskulturgutschutzgesetz“ [F]
Der Bund beschließt eine Änderung des (Bundes-)Kulturgutschutzgesetzes (KGSG). Danach ist koloniale Raubkunst (vor Allem Kunstwerke und bedeutende Kulturgegenstände) binnen eines Jahres zurückzugeben. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet daraufhin das „Landeskulturgutschutzgesetz“ (LKSchG), wonach die Ausfuhr sämtlichen Kulturguts aus öffentlichen Berliner Sammlungen stets von einer Zustimmung des regierenden Bürgermeisters abhängig sein soll.