Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Prüfung einer Länderzuständigkeit - „Bundesschulgesetz“ [F]
Die Bundesregierung will die Bildung an allen allgemeinbildenden Schulen in Deutschland vereinheitlichen. Sie bringt ein Bundesschulgesetz (BSchulG) in den Bundestag ein (vgl. Art. 76 Abs. 1 Var. 1 GG).