Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Belastende Verfügung (behördliches Verbot) – Verwaltungsakt
Tierhalterin T hält mehrere Tiere in ihrem privaten Haushalt. Die Veterinäre der zuständigen Behörde haben über 14 Jahre hinweg Missstände bei Ernährung, Pflege und Haltung der Tiere festgestellt. Deshalb erlässt die Behörde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T.
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Begünstigende Verfügung
Der lokale Dackelzüchterverein D möchte sein jährliches Weihnachtsfest in einer städtischen Halle der Gemeinde G feiern. Die zuständige Behörde bescheidet auf Antrag eine Zulassung zu der Halle für das Weihnachtsfest.
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Verwaltungsakt § 35 Abs.1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
A und B sind Nachbarn. A hat im Garten einen Komposthaufen angelegt, der stinkt. B erfragt bei der Behörde, ob dies rechtens sei. Ein Sachbearbeiter erkundet die Lage und erstellt dazu einen Aktenvermerk.
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Belastende Verfügung (behördliches Verbot) – Verwaltungsakt
Tierhalterin T hält mehrere Tiere in ihrem privaten Haushalt. Die Veterinäre der zuständigen Behörde haben über 14 Jahre hinweg Missstände bei Ernährung, Pflege und Haltung der Tiere festgestellt. Deshalb erlässt die Behörde ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot gegen T.