Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt
Verwaltungsakt § 35 Abs.1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
Verwaltungsakt § 35 Abs.1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B sind Nachbarn. A hat im Garten einen Komposthaufen angelegt, der stinkt. B erfragt bei der Behörde, ob dies rechtens sei. Ein Sachbearbeiter erkundet die Lage und erstellt dazu einen Aktenvermerk.
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Einordnung des Falls
Verwaltungsakt § 35 Abs.1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Aktenvermerk ist eine „hoheitliche Maßnahme“ (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Aktenvermerk ist die Maßnahme einer „Behörde“ (§ 35 S. 1 VwVfG).
Ja!
3. Der Aktenvermerk enthält eine „Regelung“ (§ 35 S. 1 VwVfG).
Nein, das ist nicht der Fall!
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