Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Grundfall: Erlass einer Satzung
Die hessische Universität H (Stiftung des öffentlichen Rechts) erlässt eine Rechtsvorschrift, in der unter anderem geregelt wird, dass Beamte durch den Präsidenten der Uni ernannt werden. Beamtin B fragt sich, ob H so eine Regelung treffen kann.