Widerruf belastender Verwaltungsakte: 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Widerruf belastender Verwaltungsakte für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Widerruf belastender Verwaltungsakte

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Widerruf belastender Verwaltungsakte wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Widerruf eines rechtmäßigen belastenden VAs: § 49 Abs. 1 VwVfG

Behörde B spricht gegenüber Trunkenboldin T ein Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie Waffen (§ 41 WaffG) aus, weil T die persönlichen Voraussetzungen für den Waffenbesitz nicht erfüllt. Als T zwei Jahre trocken ist, hebt B das Verbot wieder auf.

Die neuesten Fälle zum Thema Widerruf belastender Verwaltungsakte

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Widerruf belastender Verwaltungsakte wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Widerruf eines rechtmäßigen belastenden VAs: § 49 Abs. 1 VwVfG: Unzulässigkeit des Widerrufs

Die Behörde B spricht gegenüber Trunkenboldin T ein Waffenbesitzverbot (§ 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WaffG) aus. Als T zwei Jahre trocken ist, hebt B das Verbot wieder auf. Allerdings konsumiert T inzwischen regelmäßig Drogen.

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Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT

Widerruf eines rechtmäßigen belastenden VAs: § 49 Abs. 1 VwVfG

Behörde B spricht gegenüber Trunkenboldin T ein Waffenbesitzverbot für erlaubnisfreie Waffen (§ 41 WaffG) aus, weil T die persönlichen Voraussetzungen für den Waffenbesitz nicht erfüllt. Als T zwei Jahre trocken ist, hebt B das Verbot wieder auf.