Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten

Widerruf eines rechtmäßigen belastenden VAs: § 49 Abs. 1 VwVfG: Unzulässigkeit des Widerrufs

Widerruf eines rechtmäßigen belastenden VAs: § 49 Abs. 1 VwVfG: Unzulässigkeit des Widerrufs

1. November 2025

19 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Behörde B spricht gegenüber Trunkenboldin T ein Waffenbesitzverbot (§ 41 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WaffG) aus. Als T zwei Jahre trocken ist, hebt B das Verbot wieder auf. Allerdings konsumiert T inzwischen regelmäßig andere Drogen.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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