Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht AT
Fall: Abgrenzung des Sofortvollzugs und des unmittelbaren Zwangs
A hat beim Verlassen der Wohnung vergessen, den Fernseher auszustellen. Weil ein Krimi läuft, denkt Nachbar B, A würde eine andere Person verletzen und ruft die Polizei. Die Beamtin P tritt – ohne Vorwarnung – As Wohnungstür auf.