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Anforderungen an die Klagebefugnis bei Leistungsvornahmeklage / Klage auf schlichtes Verwaltungshandeln
Carlotta Calathea (C) errichtet einen botanischen Garten. Die Gemeinde G hatte ihr in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugesagt, sich finanziell zu beteiligen. Als C das Geld fordert, zahlt G nicht. C ist der Meinung, sie habe einen Anspruch auf das Geld.