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Fälle der Klagebefugnis: Leistungsklage auf Leistung
A stellt bei Behörde B einen Antrag auf Akteneinsicht im Zusammenhang eines Bauprojekts in der Nachbarschaft. B bewilligt A per Bescheid Akteneinsicht. An dem Tag, als A Einsicht nehmen will, hat Sachbearbeiterin S schlecht geschlafen und verweigert genervt die Akteneinsicht.
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Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Klagegegner (Rechtsträgerprinzip)
Die Behörde B errichtet in der niedersächsischen Gemeinde G ein Coronatestzelt vor dem Grundstück des Ehepaar Lohses. Frau Lohse (L) ist der Meinung, das Zelt würde teilweise auch auf ihrem Grundstück stehen. Sie will, dass es abgebaut wird. L fragt sich, gegen wen sie ihre Klage richten muss.
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Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Klagegegner (Rechtsträgerprinzip)
Die Behörde B errichtet in der niedersächsischen Gemeinde G ein Coronatestzelt vor dem Grundstück des Ehepaar Lohses. Frau Lohse (L) ist der Meinung, das Zelt würde teilweise auch auf ihrem Grundstück stehen. Sie will, dass es abgebaut wird. L fragt sich, gegen wen sie ihre Klage richten muss.
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LK teilweise unbegründet: Nicht erfüllter ÖR-Vertrag
Unternehmerin U braucht in der Gemeinde G mehr Baugrund. G und U schließen einen wirksamen öffentlich-rechtlichen Vertrag, wonach U günstig ein Grundstück der G pachten kann, sobald sie fünf Auszubildende in ihrem Betrieb eingestellt hat. Nachdem U 3 Azubis eingestellt hat, erhebt sie Leistungsklage gerichtet auf die Nutzung des Grundstücks. Die Klage ist zulässig.
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LK unbegründet: Kein Anspruch auf Unterlassung / Folgenbeseitigung
Die zuständige Behörde B warnt öffentlich vor gesundheitsgefährdenden Stoffen in Rs Produkten. Die Gefährdung besteht tatsächlich. R ist über diese öffentliche "Bloßstellung" empört. Sie verklagt B darauf, die Warnung zu widerrufen. Die Klage ist zulässig.
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LK begründet: Leistungsanspruch aus wirksamen VA
Landwirtin L erhält einen wirksamen Bewilligungsbescheid für eine Subventionszahlung. Aufgrund interner Probleme zahlt die zuständige Behörde B das Geld an L nicht aus. Nach einiger Zeit erhebt L Leistungsklage gerichtet auf die Auszahlung. Die Klage ist zulässig.