Öffentliches Recht > VwGO
Aufdrängende Sonderzuweisung bei Beamtenverhältnis – Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
Der Beamte A bewirbt sich um eine Beförderungsstelle. Unter Missachtung des Leistungsprinzips wird aber B, der Freund des Behördenleiters, ausgewählt. Als B befördert wird, macht A einen Anspruch auf Schadensersatz (Differenzgehalt) geltend.