Öffentliches Recht > VwGO
Rechtsfolge eines erfolgreichen Normenkontrollantrags
Trotz eines sehr schwachen Infektionsgeschehens erlässt die niedersächsische Regierung eine neue - formell rechtmäßige - Corona-Verordnung, nach der sämtliche Treffen außerhalb des eigenen Haushalts untersagt sind. L hält die Verordnung für unverhältnismäßig und stellt einen zulässigen Antrag nach § 47 VwGO.