Rechtsfolge eines erfolgreichen Normenkontrollantrags
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trotz eines sehr schwachen Infektionsgeschehens erlässt die niedersächsische Regierung eine neue - formell rechtmäßige - Corona-Verordnung, nach der sämtliche Treffen außerhalb des eigenen Haushalts untersagt sind. L hält die Verordnung für unverhältnismäßig und stellt einen zulässigen Antrag nach § 47 VwGO.
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Einordnung des Falls
Rechtsfolge eines erfolgreichen Normenkontrollantrags
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ls Normenkontrollantrag (§ 47 VwGO) ist begründet, wenn die niedersächsische Verordnung zum Infektionsschutz gegen höherrangiges Recht verstößt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Verordnung beruht auf der Verordnungsermächtigung des § 32 IfSG i.V.m. §§ 28, 28a IfSG.
Genau, so ist das!
3. Die Rechtsverordnung ist formell rechtswidrig ergangen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Der Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG durch die Verordnung ist gerechtfertigt. Die Verordnung ist materiell rechtmäßig.
Nein!
5. Als Folge des erfolgreichen Antrags entfaltet die Verordnung nur für L keine Anwendung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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