Öffentliches Recht > VwGO
Abgrenzung Verpflichtungsklage - Leistungsklage: Standardfall
B muss ein Bußgeld zahlen. Beim Ausfüllen des Überweisungsträgers trägt er aus Versehen €100 statt €10 ein. Die zuständige Behörde weigert sich, B das Geld zurückzuerstatten. B lässt sich das nicht bieten und geht zum Verwaltungsgericht. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.