Eröffnungsbeschluss: 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Eröffnungsbeschluss für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 1 beliebtesten Fälle zum Thema Eröffnungsbeschluss

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Eröffnungsbeschluss wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Eröffnungsbeschluss - Wirksamkeit trotz fehlender Unterschrift eines Richters (Strafkammer)

A wird vor dem Landgericht verurteilt. Der Eröffnungsbeschluss des Prozesses ist nur von der Vorsitzenden der großen Strafkammer unterschrieben worden. Laut Aktenvermerk äußerte die Vorsitzende im Prozess, der Beschluss sei „gemeinsam gefällt worden”. Dienstliche Äußerungen der anderen Berufsrichter bestätigen das.

Die neuesten Fälle zum Thema Eröffnungsbeschluss

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Eröffnungsbeschluss wurde von der Jurafuchs Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Unwirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses – Keine Heilung durch die Geschäftsstelle

A ist vor dem Landgericht angeklagt. Der Eröffnungsbeschluss basiert auf einem Vordruck. Als die Berufsrichter unterschreiben, sind nur As Namen und das Aktenzeichen eingetragen. Geburtstag, Geburts- und Wohnort der A sowie Datum der Anklage fehlen und werden nachträglich von der Geschäftsstelle ergänzt.

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Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Eröffnungsbeschluss - Wirksamkeit trotz fehlender Unterschrift eines Richters (Strafkammer)

A wird vor dem Landgericht verurteilt. Der Eröffnungsbeschluss des Prozesses ist nur von der Vorsitzenden der großen Strafkammer unterschrieben worden. Laut Aktenvermerk äußerte die Vorsitzende im Prozess, der Beschluss sei „gemeinsam gefällt worden”. Dienstliche Äußerungen der anderen Berufsrichter bestätigen das.