Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Einspruch des Beklagten hat zu 50% Erfolg
Gegen den Beklagten B ergeht ein Versäumnisurteil, worin er am 12.7.2023 zur Zahlung von €4.000 an Kläger K verurteilt wird. Auf Bs zulässigen Einspruch hin kommt das AG Köln zu dem Ergebnis, dass die Klage zwar zulässig, jedoch nur in Höhe von €2.000 begründet ist.
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Einspruch des Beklagten ist bereits unzulässig
K hat Klage gegen B erhoben. Da B im Termin zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint, ergeht am 12.7.2023 durch das AG Köln ein Versäumnisurteil gegen B. B erhebt drei Wochen später einen bereits unzulässigen Einspruch. Wie lautet der Tenor des auf den Einspruch hin ergehenden Urteils?
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Einspruch des Beklagten hat zu 50% Erfolg
Gegen den Beklagten B ergeht ein Versäumnisurteil, worin er am 12.7.2023 zur Zahlung von €4.000 an Kläger K verurteilt wird. Auf Bs zulässigen Einspruch hin kommt das AG Köln zu dem Ergebnis, dass die Klage zwar zulässig, jedoch nur in Höhe von €2.000 begründet ist.