Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen > Die ZVR-Klausur
Begründetheit / Prüfungsschema
G lässt Gerichtsvollzieher Z einen titulierten Anspruch bei S vollstrecken. Weil S in einer WG mit D wohnt und dieser nicht einwilligt, pfändet Z den Wohnzimmer-TV nicht. Die Erinnerung des G dagegen wird zurückgewiesen. Anschließend zieht D aus der WG aus.
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Begründetheit / Prüfungsschema
G lässt Gerichtsvollzieher Z einen titulierten Anspruch bei S vollstrecken. Weil S in einer WG mit D wohnt und dieser nicht einwilligt, pfändet Z den Wohnzimmer-TV nicht. Die Erinnerung des G dagegen wird zurückgewiesen. Anschließend zieht D aus der WG aus.
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Zulässigkeit / Statthaftigkeit
G hat gegen S einen titulierten Anspruch. Um diesen durch Gerichtsvollzieher Z vollstrecken zu können, beantragt sie beim zuständigen Amtsgericht eine Durchsuchungsanordnung. Das Amtsgericht lehnt den Antrag ab.