Zulässigkeit / Prüfungsschema

18. Januar 2026

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Gerichtsvollzieher Z pfändet bei S. S erhebt dagegen Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO). Das Gericht weist die Erinnerung zurück. Eine Woche nach Zustellung der Entscheidung will S dagegen vorgehen.

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